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Studio- und Hausordnung

Willkommen bei OnlyFit Pöttmes! Damit sich alle Mitglieder wohlfühlen und sicher trainieren können, gelten die folgenden Regeln. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages.

1. Zutritt & Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Die aktuellen Trainingszeiten sind verbindlich und jederzeit auf unserer Website, bei Google sowie am Studioeingang einsehbar.

Zutrittsmedium: Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschließlich mit dem persönlichen Zutrittsmedium (Karte oder Chip). Das Zutrittsmedium ist personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Anderen Personen mittels des eigenen Mediums Zutritt zu verschaffen ist untersagt.

Minderjährige: Mitglieder unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Der Online-Vertragsabschluss ist erst ab 18 Jahren möglich; Minderjährige können die Mitgliedschaft ausschließlich vor Ort im Studio mit einem Erziehungsberechtigten abschließen.

Begleitpersonen: Begleitpersonen, Nicht-Mitglieder und Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht auf der Trainingsfläche aufhalten, können aber im Warte- und Loungebereich Platz nehmen.

2. Hygiene & Trainingskleidung

Sportkleidung: Die Trainingsfläche darf ausschließlich mit sauberen, festen und geschlossenen Sportschuhen (keine Straßenschuhe) sowie angemessener Sportkleidung betreten werden.

Festes Schuhwerk: Training in Schlappen, Flip-Flops, Sandalen, Crocs, Barfußschuhen ohne ausreichenden Halt, Socken, barfuß oder sonstigem ungeeignetem Schuhwerk ist aus Sicherheitsgründen verboten. OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, Personen mit ungeeignetem Schuhwerk das Training für den jeweiligen Tag zu untersagen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine aktive Mitgliedschaft besteht. Ein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Nachholung des Beitrags für diesen Tag besteht nicht.

Handtuchpflicht: Bei der Nutzung von Geräten und Matten ist stets ein eigenes Handtuch unterzulegen.

Desinfektion: Geräte und Polster sind nach jedem Gebrauch vom Nutzer selbstständig mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

3. Verhalten auf der Trainingsfläche

Ordnung: Hanteln, Gewichtsscheiben und sonstiges Equipment sind nach der Nutzung an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.

Gerätenutzung: Alle Geräte sind bestimmungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Bei Unsicherheit ist das Personal anzusprechen. Schäden an Geräten oder Einrichtung sind dem Personal unverzüglich zu melden.

Getränke: Das Mitbringen von Glasflaschen auf die Trainingsfläche ist wegen Verletzungsgefahr untersagt.

Alkohol, Drogen & Training: Der Konsum von Alkohol und Drogen ist im gesamten Studio strikt verboten. Das Training unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen die Urteilsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist nicht gestattet.

Respektvolles Miteinander: Jede Form von Belästigung, Einschüchterung, Diskriminierung oder aggressivem Verhalten gegenüber Mitgliedern oder Personal ist untersagt.

4. Kurse & Gruppentraining

Die Teilnahme an Kursen erfolgt nach Verfügbarkeit und kann eine vorherige Anmeldung erfordern. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht. Der Kursplan kann aus organisatorischen Gründen angepasst werden.

5. Getränkeflat

Die Getränkeflat (sofern im Tarif enthalten) berechtigt zum persönlichen Eigenverbrauch vor Ort. Das Abfüllen für Dritte oder die Mitnahme größerer Mengen ist nicht gestattet. Die Nutzung ist personengebunden.

6. Umkleiden, Duschen & Spinde

Spinde: Die Schließfächer stehen ausschließlich während des Studiobesuchs zur Verfügung. Eine dauerhafte Lagerung von Gegenständen ist nicht gestattet. OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, Spinde bei begründetem Verdacht auf Gefährdung, aus Hygienegründen oder nach Geschäftsschluss zu öffnen und zu räumen.

Duschen: Das Rasieren, Haarefärben oder vergleichbare Tätigkeiten sind in den Duschen und im gesamten Sanitärbereich untersagt.

Wertsachen: Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und Geld wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für in den Spinden aufbewahrte Gegenstände.

7. Solarium

Mindestalter: Die Nutzung des Solariums ist erst ab 18 Jahren gestattet (gesetzliche Vorgabe gemäß UV-Schutz-Verordnung).

Gesundheit: Die Nutzung des Solariums erfolgt auf eigene Verantwortung. Mitglieder mit Hauterkrankungen, erhöhter Lichtempfindlichkeit oder während einer medikamentösen Behandlung, die die Lichtempfindlichkeit erhöht, sollten vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen. Das Tragen einer Schutzbrille wird dringend empfohlen.

Hygiene: Die Nutzung erfolgt textilfrei. Die Liegefläche ist nach jeder Nutzung mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

8. Lounge- & Wartebereich

Der Lounge- und Wartebereich steht Mitgliedern und deren Begleitpersonen zur Verfügung. Er ist sauber zu hinterlassen. Das Mitbringen von Speisen mit starkem Eigengeruch ist nicht erwünscht.

9. Fotografieren & Filmen

Fotografieren und Filmen für den persönlichen Gebrauch ist auf der Trainingsfläche und im Loungebereich erlaubt, sofern keine anderen Personen erkennbar aufgenommen werden. Das Aufnehmen anderer Mitglieder oder des Personals ist nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung gestattet.

In Umkleidekabinen, Duschen, Sanitärbereichen und im Solarium ist jegliches Fotografieren und Filmen ausnahmslos verboten.

10. Notfälle & Sicherheit

Unfälle, Verletzungen und Schäden an der Einrichtung sind dem Personal unverzüglich zu melden. Die Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten. Bei Notfällen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

11. Hausrecht & Sanktionen

Das Personal von OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, die Einhaltung dieser Hausordnung zu überwachen und das Hausrecht auszuüben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich OnlyFit Pöttmes folgende Maßnahmen vor:

  • Mündliche Verwarnung bei erstmaligen oder leichten Verstößen.
  • Temporärer Ausschluss vom Training bei wiederholten Verstößen oder bei Sicherheitsverstößen wie ungeeignetem Schuhwerk.
  • Hausverbot und fristlose Kündigung der Mitgliedschaft bei schweren oder wiederholten Verstößen, insbesondere bei Gewalt, Diebstahl, Belästigung, mutwilliger Sachbeschädigung oder Training unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.

12. Änderungen der Hausordnung

OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, diese Hausordnung aus Sicherheits-, Hygiene- oder organisatorischen Gründen in angemessenem Umfang anzupassen. Änderungen werden im Studio ausgehängt und auf der Website veröffentlicht.

Stand: Juni 2026

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Hausordnung, AGB & Datenschutz kompakt auf A4 – zum Ausdrucken und Aushängen im Studio.

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