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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Positiv Fitness Pöttmes GmbH, Schrobenhausener Str. 54, 86554 Pöttmes (nachfolgend „OnlyFit Pöttmes" oder „wir")

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Mitgliedschaftsverträge zwischen OnlyFit Pöttmes und dem Mitglied (nachfolgend „Kunde"). Sie regeln die Nutzung der Trainingseinrichtungen, Geräte, Kurse und sonstigen Leistungen von OnlyFit Pöttmes.

Ergänzend gelten die Studio- und Hausordnung sowie die Datenschutzhinweise für Mitglieder, die Bestandteil des Vertrages sind.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Online-Anmeldeformular auf unserer Website vollständig ausfüllt und durch Klick auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig abschließen" verbindlich absendet. Mit der darauf folgenden Bestätigungs-E-Mail von OnlyFit Pöttmes ist der Vertrag wirksam geschlossen.

Ein Online-Vertragsabschluss ist nur für volljährige Personen (ab 18 Jahren) möglich. Minderjährige können die Mitgliedschaft ausschließlich vor Ort im Studio mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten abschließen.

Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, dass er gesundheitlich in der Lage ist, ein Fitnesstraining zu absolvieren. Die eigenverantwortliche Überwachung des eigenen Gesundheitszustandes obliegt dem Kunden. Bei gesundheitlichen Bedenken, Vorerkrankungen oder Schwangerschaft empfehlen wir dringend die vorherige Rücksprache mit einem Arzt.

3. Mitgliedschaft und Laufzeit

Es stehen folgende Vertragslaufzeiten zur Auswahl: 24 Monate, 12 Monate oder 1 Monat. Die gewählte Laufzeit beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Startdatum.

Nach Ablauf der gewählten Erstlaufzeit (24 oder 12 Monate) verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.

Bei der 1-Monats-Mitgliedschaft verlängert sich der Vertrag ebenfalls automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt wird.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif:

  • Basic: Nutzung aller Kraft- und Cardiogeräte sowie professionelle Betreuung durch das Studioteam.
  • Basic+: Wie Basic, zuzüglich einer wählbaren Zusatzleistung (Solariumflat, Getränkeflat, Powerplate oder Kurstraining).
  • All Inclusive: Wie Basic, zuzüglich aller verfügbaren Zusatzleistungen (Solariumflat, Getränkeflat, Powerplate und Kurstraining).

Die Nutzung der Einrichtung ist während der jeweils geltenden Öffnungszeiten möglich. OnlyFit Pöttmes behält sich vor, Öffnungszeiten, Kursangebote, Kurszeiten und Geräteausstattung im Rahmen des Zumutbaren anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt.

Die Teilnahme an Kursen erfolgt nach Verfügbarkeit und kann eine vorherige Anmeldung erfordern. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.

Die Getränkeflat ist personengebunden und berechtigt zum üblichen Eigenverbrauch vor Ort. Das Abfüllen für Dritte oder die Mitnahme von Vorräten ist nicht gestattet.

5. Vorübergehende Einschränkungen

Kurzzeitige Einschränkungen oder Schließungen wegen Wartung, Reparatur, Reinigung, Feiertagen oder höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse) berechtigen nicht zur Beitragsminderung, sofern sie in einem zumutbaren Rahmen bleiben.

Dauert eine wesentliche Einschränkung oder Schließung länger als 14 zusammenhängende Tage, wird OnlyFit Pöttmes einen angemessenen Ausgleich gewähren (z. B. Gutschrift oder Laufzeitverlängerung).

6. Zutrittsmedium

Der Kunde erhält ein personengebundenes Zutrittsmedium (Karte oder Chip). Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Verlust oder die Beschädigung des Zutrittsmediums ist OnlyFit Pöttmes unverzüglich mitzuteilen. Für die Ausstellung eines Ersatzmediums wird eine Gebühr von 20 € erhoben.

Das Zutrittsmedium bleibt Eigentum von OnlyFit Pöttmes und ist bei Vertragsende zurückzugeben.

7. Beiträge und Zahlungsbedingungen

Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem gewählten Tarif und der gewählten Laufzeit. Alle auf der Website und im Vertrag genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Wochenpreise.

Zusätzlich zum wöchentlichen Beitrag fallen an:

  • Einmalige Kartengebühr für das Zutrittsmedium: 20 € (fällig bei der ersten Abbuchung).
  • Jährliche Energiepauschale: 30 € (erstmals fällig bei der ersten Abbuchung, danach einmal jährlich).

Die Beiträge werden wöchentlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Kunde stellt sicher, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist.

8. Rabatte und Sonderpreise

Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner gewähren wir einen Rabatt von 2 € pro Woche auf den jeweiligen Beitrag. Voraussetzung ist ein gültiger Nachweis (z. B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Rentenbescheid), der bei Vertragsschluss vorzulegen ist.

Der Rabatt gilt nur so lange, wie der jeweilige Status besteht. Der Kunde ist verpflichtet, OnlyFit Pöttmes unverzüglich zu informieren, wenn der rabattberechtigende Status entfällt. In diesem Fall wird der reguläre Beitrag ab dem Folgemonat berechnet. OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, die Nachweise jährlich erneut anzufordern.

Ein Partnertarif (2 € Rabatt pro Person und Woche bei gleichzeitigem Abschluss von zwei Personen) ist ausschließlich vor Ort im Studio abschließbar.

9. SEPA-Lastschrift und Rücklastschriften

Mit dem Vertragsschluss erteilt der Kunde der Positiv Fitness Pöttmes GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zum regelmäßigen Einzug der fälligen Beiträge. Die Mandatsreferenz wird dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.

Wird eine Lastschrift mangels Kontodeckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, trägt der Kunde die dadurch tatsächlich entstandenen Rücklastschrift- und Bankgebühren, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.

10. Zahlungsverzug und Mahnung

Gerät der Kunde mit der Zahlung von sechs wöchentlichen Beiträgen in Rückstand, werden die Beiträge für die restliche Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. OnlyFit Pöttmes ist in diesem Fall berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen und den Zutritt zum Studio zu sperren.

Entstandene Mahnkosten werden dem Kunden in tatsächlich angefallener und verhältnismäßiger Höhe in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.

Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit durch eine vom Kunden schuldhaft verursachte außerordentliche Kündigung (z. B. wegen Zahlungsverzug), ist OnlyFit Pöttmes berechtigt, rückwirkend den Beitrag zugrunde zu legen, der für eine kürzere Laufzeit gegolten hätte.

11. Ordentliche Kündigung

Kündigungen sind in Textform (z. B. per E-Mail an info@onlyfit-poettmes.de oder per Post) zu erklären.

Die Mitgliedschaft kann erstmals zum Ende der gewählten Erstlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.

Bis zum wirksamen Vertragsende kann der Kunde die Einrichtung weiterhin uneingeschränkt nutzen.

12. Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrechte

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht insbesondere in folgenden Fällen:

  • Umzug: Wenn der Kunde nachweislich (z. B. durch Meldebestätigung) an einen Ort umzieht, von dem aus die weitere Nutzung des Studios unzumutbar ist. Die Kündigung wird zum Monatsende nach Eingang des Nachweises wirksam.
  • Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung: Wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass der Kunde aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die Einrichtung zu nutzen.
  • Beitragserhöhung: Im Falle einer Beitragserhöhung gemäß § 13 dieser AGB.

OnlyFit Pöttmes ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen den Mitgliedschaftsvertrag, diese AGB oder die Studio- und Hausordnung verstößt. Dies gilt insbesondere bei Gewalt, Bedrohung, Belästigung, Diebstahl, mutwilliger Sachbeschädigung, Weitergabe des Zutrittsmediums, unberechtigtem Zutritt Dritter, Training unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder sonstigen erheblichen Sicherheits- oder Hygieneverstößen.

Eine fristlose Kündigung durch OnlyFit Pöttmes aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche, offene Beiträge, Rücklastschriftkosten, Mahnkosten und Schadensersatzansprüche unberührt. OnlyFit Pöttmes ist außerdem berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13. Beitragsanpassung

OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform (z. B. per E-Mail) anzupassen. Beitragsanpassungen treten frühestens nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit in Kraft.

Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt der neue Beitrag als vereinbart.

14. Ruhezeiten (Stilllegung)

Bei vorübergehender Verhinderung von mindestens vier zusammenhängenden Wochen (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, berufsbedingter Aufenthalt im Ausland, Wehrdienst) kann die Mitgliedschaft auf Antrag des Kunden für die Dauer der Verhinderung kostenfrei stillgelegt werden.

Der Antrag ist in Textform zu stellen. Der Verhinderungsgrund ist unverzüglich durch geeignete Nachweise zu belegen (z. B. ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers, dienstliche Anordnung). Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die exakte Dauer der Stilllegung.

15. Standortverlegung und Vertragsübertragung

Wird die Einrichtung oder das Trainingsangebot an einen anderen Standort verlegt, der sich in zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Kunden befindet, bleibt der Vertrag unverändert bestehen.

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von OnlyFit Pöttmes auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Der Kunde wird darüber in Textform informiert.

16. Widerrufsbelehrung für Online-Vertragsabschlüsse

Widerrufsrecht: Der Kunde hat das Recht, den online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde OnlyFit Pöttmes (Positiv Fitness Pöttmes GmbH, Schrobenhausener Str. 54, 86554 Pöttmes, E-Mail: info@onlyfit-poettmes.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail oder Post) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die bereits erbrachten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet. Hat der Kunde ausdrücklich zugestimmt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und den Vertrag anschließend widerrufen, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung (anteiliger Beitrag für die genutzten Tage) zu zahlen.

Vorzeitiger Leistungsbeginn: Stimmt der Kunde bei Vertragsabschluss ausdrücklich zu, dass OnlyFit Pöttmes mit der Leistung sofort beginnt, kann er das Studio bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist nutzen. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht nicht, der Kunde schuldet jedoch im Widerrufsfall einen anteiligen Betrag für die bereits erhaltenen Leistungen.

17. Haftung

OnlyFit Pöttmes haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und Geld wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Gegenstände, die in den Schließfächern aufbewahrt werden.

18. Datenschutz

Zur Durchführung der Mitgliedschaft erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten. Alle Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten des Kunden sind in unseren Datenschutzhinweisen für Mitglieder zusammengefasst.

19. Hausordnung

Der Kunde erkennt die jeweils gültige Studio- und Hausordnung als Vertragsbestandteil an. OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, die Hausordnung aus Sicherheits-, Hygiene- oder Organisationsgründen in angemessenem Umfang anzupassen. Änderungen werden im Studio ausgehängt und auf der Website veröffentlicht.

Die Einhaltung der Hausordnung ist Voraussetzung für die Nutzung des Studios. OnlyFit Pöttmes ist berechtigt, den Zutritt oder das Training für den jeweiligen Tag zu verweigern, wenn der Kunde gegen Sicherheits- oder Hygieneregeln verstößt, insbesondere bei fehlendem festen und geschlossenem Sportschuhwerk. Ein solcher Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Nachholung anteiliger Beiträge.

20. Kommunikation und Kontaktdaten

Vertragsrelevante Mitteilungen (z. B. Kündigung, Stilllegungsantrag, Widerruf) sind in Textform an OnlyFit Pöttmes zu richten: per E-Mail an info@onlyfit-poettmes.de oder per Post an Positiv Fitness Pöttmes GmbH, Schrobenhausener Str. 54, 86554 Pöttmes.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch unterlassene Mitteilung entstehen (z. B. Rücklastschriften wegen veralteter Bankdaten), gehen zu Lasten des Kunden.

21. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Stand: Juni 2026

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